Aktuelle Informationen rund um das Thema Schwangerschaft.

Wir informieren Sie regelmäßige über Änderungen und Neuerungen aus dem Bereich Schwangerschaft, Elterngeldanspruch und mehr.

Gerne beraten wir Sie persönlich.

 

 

Neuregelung beim Elterngeld für Geburten seit 01. April 2024

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt.


Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Dennoch gibt es weiterhin zwei Partnermonate. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen. 

Nähere Informationen 

Verfahren Antragstellung Kindergeld – Schreiben mit Zugangscode abwarten

Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für Ihr Kind. Wenige Tage danach folgt automatisch ein Begrüßungsschreiben Ihrer Familienkasse mit Ihrem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag. Wenn Sie den Zugangscode verwenden, sind die meisten Angaben für Sie bereits ausgefüllt.

Empfehlung: Warten Sie das Schreiben ab, bevor Sie den Kindergeld-Antrag stellen.

Weitere Informationen

Kinderstartgeld – Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden. Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben.

Weitere Informationen und zukünftige Änderungen nachlesen

 

Kostenlose Baby- und Kleinkindsprechstunde

Kostenloses Angebot für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahre

Erfahrene Familien-Kinderkrankenschwestern beraten einmal pro Monat in den Kinderarztpraxen Pfarrkirchen und Eggenfelden kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund ums Baby und Kleinkind, v. a. bei Schrei-, Schlaf- oder Ernährungsproblemen, mütterlicher Erschöpfung, Belastungen oder Erkrankungen der Kinder oder Eltern uvm. Das Angebot richtet sich an alle Eltern des Landkreises, unabhängig von Wohnort oder Kinderarzt. 

Termine und Anmeldung zur kostenlosen Baby- und Kleinkindsprechstunde

 

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Gesundheitsamt
Am Griesberg 8
84347 Pfarrkirchen


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