Wir informieren Sie regelmäßige über Änderungen und Neuerungen aus dem Bereich Schwangerschaft, Elterngeldanspruch und mehr.
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Anstelle des ursprünglich geplanten Kinderstartgeldes fließen die Mittel nun vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Das Kinderstartgeld wird somit nicht direkt an die Familien ausbezahlt. Familien, die bisher das bayerische Familiengeld erhalten haben, erhalten dies noch weiterhin.
Für Eltern von Kindern, die ab dem 01.05.2025 geboren werden, gibt es einige Änderungen beim Elterngeld sowie der Elternzeit.
Am 1. Juni ist das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Es sieht gestaffelte Mutterschutzfristen vor, die es Frauen nach Fehlgeburten ermöglichen, sich zu erholen. Für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt.
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Dennoch gibt es weiterhin zwei Partnermonate. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für Ihr Kind. Wenige Tage danach folgt automatisch ein Begrüßungsschreiben Ihrer Familienkasse mit Ihrem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag. Wenn Sie den Zugangscode verwenden, sind die meisten Angaben für Sie bereits ausgefüllt.
Empfehlung: Warten Sie das Schreiben ab, bevor Sie den Kindergeld-Antrag stellen.
Kostenloses Angebot für Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren
Erfahrene Familien-Kinderkrankenschwestern beraten einmal pro Monat in den Kinderarztpraxen Pfarrkirchen und Eggenfelden kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund ums Baby und Kleinkind, v. a. bei Schrei-, Schlaf- oder Ernährungsproblemen, mütterlicher Erschöpfung, Belastungen oder Erkrankungen der Kinder oder Eltern uvm. Das Angebot richtet sich an alle Eltern des Landkreises, unabhängig von Wohnort oder Kinderarzt.
Termine und Anmeldung zur kostenlosen Baby- und Kleinkindsprechstunde
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