
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Fachaufsicht/Fachberatung/Päd. Qualitätsbegleitung Kindertagesbetreuung
Wirtschaftliche Jugendhilfe: (allgemein)
- Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit und ggf. damit verbundene Fallabgaben/-übernahmen
- Entscheidung über beantragte Erziehungs- und Eingliederungshilfen sowie Hilfen zur Förderung der Erziehung in der Familie (in Absprache mit dem Sozialdienst), auch für junge Volljährige
- verwaltungsrechtliche Abwicklung von vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen)
- Erteilung Leistungsauftrag/Kostenzusage an Leistungserbringer (Einrichtungen, Dienste, Heime, Pflegefamilien)
- finanzielle Abwicklung der Abrechnungen (einschließlich Buchungen Ok.jug und Kreiskasse/Doppik) mit den Leistungserbringern (Einrichtungen, Dienste, Heime, Pflegefamilien), Leistungen zum Unterhalt der Kinder und Jugendlichen, Krankenhilfe
- Kostenbeteiligung, Erhebung von Kostenbeiträgen (Heranziehung zu den Kosten) beim Kind, Jugendlichen bzw. Eltern, Überleitung von Ansprüchen und Sozialleistungen
- Kostenerstattungsverfahren
- ggf. Beteiligung an Hilfeplangesprächen/Fallkonferenzen
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a SGB VIII, § 90 Abs. 3 SGB VIII)
- Förderung von Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII, § 90 Abs. 3 SGB VIII)
Fachaufsicht/Fachberatung/Padagogische Qualitätsbegleitung Kindertagesbetreuung: (allgemein):
Kindertageseinrichtungen:
- Betriebserlaubnisverfahren
- aufsichtliche Maßnahmen
- Betriebskostenförderung nach BayKiBiG
- Mitwirkung Investitionskostenförderung
- Prüfung der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG im Rahmen der Belegprüfung
- Beratung von Kindertageseinrichtungen, deren Träger (kommunal, freigemeinnützig, sonstige) und Kommunen
- Prüfung der Qualifizierung pädagogischen Personals
- Begleitung/Unterstützung der Kindertageseinrichtungen bei der Konzeptions-, Organisations- und Qualitätsentwicklung sowie fachlicher Fort- und Weiterbildung
Kindertagespflege:
- Erlaubnisverfahren zur Kindertagespflege
- Gewinnung, Organisation bzw. Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, Vermittlung, Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen
Aufgaben / Dienstleistungen
Anschrift
Landratsamt Rottal-Inn - Amt für Jugend und Familie
Ringstraße 4 
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 08561/20-0
Fax: 08561/20-591
E-Mail: jugendamt@rottal-inn.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mo u. Do 13.30 - 16.00 Uhr
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Andrea Gallner Gruppenleiterin | 08561/20-516 | 08561/20-77516 | 1M24 |  |